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Stand 01.2008
1. Abschluß des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt mit gleichzeitiger Unterschrift
des Mieters und des Vermieters zustande. Bucht der Mieter
schriftlich oder telefonisch auf der Grundlage des Prospektes,
so bietet der Mieter den Abschluß des Mietvertrages
verbindlich an. In diesem Fall kommt der Mietvertrag
zustande mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages
durch den Vermieter.
2. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten.
Die Mietpreise schließen ein:
- die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
- Haftpflichtversicherung mit 100 Mio € Deckungssumme,
jedoch nicht mehr als 8 Mio € je geschädigter
Person.
- Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,- EUR
je Schadensfall)
- Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 150,- EUR
je Schadensfall)
- Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen
- 300 km pro Tag bei einer Mietzeit bis 10 Tagen
- Ab 11 Tage Mietzeit keine Kilometerbeschränkung
- Mehrkilometer nach Absprache mit dem Vermieter.
3. Zahlungsweise
Bei Abschluß des Mietvertrages ist eine Vorauszahlung
in Höhe von 30% des Mietpreises, jedoch mindestens
300 EUR zu bezahlen. Der Restmietpreis ist spätestens
3 Wochen vor Abfahrt zu bezahlen.
4. Reservierung
Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher
Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach
Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung
ist von Seiten des Mieters eine Anzahlung in Höhe
von 30% des Mietpreises oder aber mindestens 300 EUR
innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung
dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung
gebunden. Die Reservierung gilt nur für bestimmte
Preisgruppen nicht jedoch für bestimmte Fahrzeugtypen.
5. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag kann der Vermieter pauschalierten
Schadenersatz für die getroffenen Vorkehrungen
und die Aufwendungen verlangen. Maßgebend für
den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung des Mieters beim Vermieter.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach
dem Mietpreis:
- Bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20% des
Mietpreises
- vom 59. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
30% des Mietpreises
- vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
50% des Mietpreises
- ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 100%
des Mietpreises.
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vom
Mieter übernommen, so ist der Mieter verpflichtet,
pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mietpreises
zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt ohne Nachweis
das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.
6. Übergabe/Rücknahme
Die Reisemobile werden am ersten Miettag ab 12.00 Uhr
oder nach Absprache mit dem Vermieter übergeben.
Die Rücknahme erfolgt am letzten Miettag bis spätestens
12.00 Uhr. Übergabe und Rücknahme zählt
als ein Miettag. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem
Zustand übergeben und müssen in gereinigtem
Zustand wieder zurückgegeben werden. Falls die
Reinigung bei Fahrzeugrücknahme durch den Mieter
ganz oder teilweise unterlassen wurde, so hat dieser
die dem Vermieter für die Reinigung entstehenden
Kosten im Nachhinein zu bezahlen. Im Einzelnen worden
folgende Beträge abgerechnet:
- Außenreinigung EUR 50,-
- Innenreinigung EUR 60,-
- WC-Reinigung EUR 70,-
7. Berechtigter Fahrer
Der Mieter oder Zweitmieter muß mindestens 23
Jahre alt und im Besitz des Führerscheins der Klasse
B seit mindestens einem Jahr sein. Das Fahrzeug darf
nur vom Mieter selbst oder von dem im Mietvertrag genannten
Personenkreis gefahren werden. Der oder die Fahrer werden
im rechtlichen Sinne als Erfüllungsgehilfen des
Mieters betrachtet.
8. Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen
Länder möglich mit Ausnahme der Türkei.
Für außereuropäische Länder wie
z.B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der
ehemaligen UdSSR usw., muß nach Rücksprache
mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz
beantragt werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete
sind verboten.
9. Verhaltensweise bei Unfällen und Reparaturen
a) Bei Unfällen:
Verkehrsunfälle, an dem das Mietfahrzeug beteiligt
ist, sind zwingend polizeilich aufnehmen zu lassen und
unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Das gleiche
gilt für eventuelle behördliche Maßnahmen
(z.B. Beschlagnahmung, Strafverfahren, Zollvergehen
etc.). Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang
betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
b) Reparaturen:
Reparaturen, die während der Anmietung notwendig
werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum
Preis von 200,- EUR ohne Nachfrage in Auftrag gegeben
werden. Übersteigt die anstehende Reparatur diesen
Betrag, so muß die telephonische Zustimmung des
Vermieters eingeholt werden. Die insoweit angefallenen
Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage der
entsprechenden Belege (Rechnungen) erstattet.
10. Haftung des Vermieters bei Schäden
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft
zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen
der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
besteht. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich
verursachte Schäden. Alle weitergehenden Ansprüche,
auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, gleichgültig
ob sie auf Vertrag oder unerlaubte Handlung gestützt
sind, werden ausgeschlossen. Der Vermieter ist nicht
zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die
der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurückläßt.
Die Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
11. Haftung des Vermieters bei Nichterfüllung
oder Verzug
Bei Nichterfüllung oder Verzug haftet der Vermieter
höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises.
Der Vermieter ist jedoch von der Haftung frei, wenn
er dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug binnen
48 Stunden anbietet. Alle weitergehenden Ansprüche,
auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, sind ausgeschlossen.
12. Haftung des Mieters
Die Haftung des Mieters ist bei von ihm verschuldeten
Unfallschäden beschränkt auf den vereinbarten
Selbstbeteiligungsbetrag der Kaskoversicherung. Dieser
beläuft sich bei der Vollkaskoversicherung auf
1000,- EUR je Schadensfall bei der Teilkaskoversicherung
auf 150,- EUR je Schadensfall. Solange die Schuldfrage
ungeklärt ist, ist der Vermieter berechtigt, die
hinterlegte Kaution zu verwerten.
Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern der Schaden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
worden ist oder der Schaden durch alkohol- und/oder
drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.
Er haftet auch uneingeschränkt, wenn er Unfallflucht
begeht. Darüber hinaus haftet er für alle
Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht
berechtigten Fahrer entstanden sind.
13. Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug an Dritte auszuleihen
oder gegen Entgelt weiter zu vermieten.
14. Zurückbehaltungsrecht
Es gilt ausdrücklich als vereinbart, daß
der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, das von ihm
gemietete Fahrzeug wegen irgendwelcher angeblicher Gegenansprüche
zurückzubehalten.
15. Kaution
Bei Übergabe des Fahrzeuges muß eine Kaution
in Höhe von 1000.- EUR in bar hinterlegt werden.
Die Kaution kann vom Vermieter bei einem eingetreten
Schaden sofort verwertet werden.
16. Checklisten bei Übergabe und Rücknahme
des Reisemobils
Bei jeder Anmietung wird bei Übergabe und Rücknahme
des Reisemobils eine Checkliste erstellt, und zwar über
den technischen Zustand des Fahrzeugs, über die
gefahrenen Kilometer und die geleistete Kaution. Die
Übergabe- und Rücknahme - Checkliste ist jeweils
Bestandteil des Vertrages.
17. Teil-Unwirksamkeits-Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen
unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit
der übrigen Punkte keinen Einfluß. Die unwirksamen
Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, daß
ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg.
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